Amazonas Carbon
und Steuerweg
Schweizer Muttergesellschaft mit brasilianischer Tochter.
AG und GmbH als gleichberechtigte Ausgangsoptionen.
AG oder GmbH: Rechte, Leitung und Kosten festlegen.
Rechtsform und Anleger
Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften können an AG oder GmbH beteiligt sein. Die Finanzmarktprüfung folgt dem tatsächlichen Modell.
Schweizer Credit-Haltung
Bevorzugt hält die Mutter die Credit-Rechte, führt das Register und verkauft. Die BR-Tochter produziert und dokumentiert.
Arbeitsplatz: rund CHF 700 pro Monat
Der Mietzins muss einem Drittvergleich standhalten. Ortsübliche Vergleichsmiete je m² als Grundlage; Herleitung über den Mietvertrag.
Zwei Kostenvarianten
Aktive CH-Leitung mit CHF 1’800-2’000 brutto bei 20 %; daneben Domizil und günstiges Organmandat als begrenzter Budgetvergleich.
AG und GmbH im direkten Vergleich
| Anforderung | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Investoren | Private Personen und Gesellschaften | Private Personen und Gesellschaften |
| Mindestkapital | CHF 100’000 | CHF 20’000 |
| Einzahlung bei Gründung | Mindestens CHF 50’000; mindestens 20 % je Aktie | CHF 20’000 vollständig |
| Leitung | Verwaltungsrat, mindestens ein Mitglied | Geschäftsführung |
| Schweizer Vertretung | Wohnsitz in der Schweiz erforderlich | Wohnsitz in der Schweiz erforderlich |
| Anteile und Übertragung | Aktien; Einschränkungen gestaltbar | Schriftliche Abtretung; Zustimmung grundsätzlich erforderlich |
Aktive Leitung und günstiges Organmandat unterscheiden.
| Modell | Leistung und Vergütung | Einordnung |
|---|---|---|
| Aktive Schweizer Leitung | 20 % Tätigkeit; CHF 1’800-2’000 brutto / Monat plus Arbeitgeberkosten; Arbeitsplatz separat | Führung, Verkauf und Risikokontrolle tatsächlich in der Schweiz ausüben. |
| Budget: Domizil und Organmandat | CHF 200 / Monat Domizil, vorläufige Annahme; CHF 700 / Jahr Mandat, ungeprüfter Planpreis | Zustellung und Wohnsitzvertretung; weitere Geschäftsführung separat finanzieren. |
| Leitung durch Personen im Ausland | Weitere Geschäftsführer / Direktoren möglich; Aufgaben, Zeichnung und Vergütung festlegen | CH-Wohnsitzvertretung erfüllen; Ort der tatsächlichen Leitung beurteilen. |
20 %: CHF 1’800-2’000 brutto als Planungsrichtung.
CHF 9’000-10’000 bei 100 % ergeben rechnerisch CHF 1’800-2’000 pro Monat.
Jahresbruttolohn bei zwölf Zahlungen
CHF 21’600-24’000. Ein 13. Monatslohn verändert Jahresbudget und Vorsorgeprüfung.
Lohn plus bekannte Arbeitgeberbeiträge
Mit 6,4 % AHV/IV/EO und ALV: CHF 1’915,20-2’128 monatlich bzw. CHF 22’982,40-25’536 jährlich. Weitere Arbeitgeberkosten separat.
Marktgerechte Einordnung
Pensum, Verantwortung und tatsächliche Aufgaben prüfen. Die Rechnung allein bestätigt keinen marktüblichen Geschäftsführerlohn.
Was kommt zum Bruttolohn hinzu?
| Arbeitgeberanteil / Monat | Bei CHF 1’800 | Bei CHF 2’000 |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO: 5,3 % | CHF 95,40 | CHF 106,00 |
| ALV: 1,1 % | CHF 19,80 | CHF 22,00 |
| Bekannte Beiträge zusammen: 6,4 % | CHF 115,20 | CHF 128,00 |
| Lohn plus diese Beiträge | CHF 1’915,20 | CHF 2’128,00 |
Weitere Kosten
Familienausgleichskasse, Verwaltung, Berufsunfallversicherung und gegebenenfalls Krankentaggeld. Tarif und Police bestimmen die Kosten.
Pensionskasse: Jahreslohn prüfen
Eintrittsschwelle CHF 22’680. CHF 21’600 liegt darunter; CHF 24’000 darüber. Nebenerwerb und Vorsorgeplan können die Pflicht verändern.
Büromiete aus Quadratmeterpreis und Zimmerfläche ableiten.
Gesetzliche Grundlage
Der Mietzins muss einem Drittvergleich standhalten. Die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter bildet die Preisgrundlage.
Herleitung über den Mietvertrag
Monatsmiete und Mietfläche zeigen den Preis je m². Das angebotene Zimmer wird mit 17 m² angesetzt; CHF 40 je m² dienen als Rechenbeispiel.
| Berechnung | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Zimmerfläche | 17 m² |
| Mietpreis je m² | CHF 40 |
| 17 m² × CHF 40 | CHF 680 |
| Gerundetes Mietbudget | CHF 700 |
Mietvertrag und ausgewiesene Zimmerfläche als Grundlage der Herleitung zeigen.
Weitere Personen einbinden und Freigaben wirksam regeln.
Leitung aus Deutschland oder Brasilien
Weitere Organ- und Geschäftsführungsrollen sind möglich. Aufgaben, Arbeitsort und tatsächliche Entscheidungsrechte schriftlich festlegen.
Schweizer Wohnsitzvertretung
Eine passende Person mit Einzelunterschrift oder zwei Personen mit CH-Wohnsitz und Kollektivunterschrift zu zweien vorsehen.
Bank und Creditregister
Zusätzliche Zeichnungsberechtigte, Vier-Augen-Freigabe und Betragslimits im Bank-/Registermandat einrichten.
Grenzen der Beschränkung
Interne Limits binden gutgläubige Dritte nicht automatisch. Gesetzliche Organpflichten bleiben trotz delegierter Geschäftsführung bestehen.
Von der Strukturentscheidung zum Handelsregister
Struktur festlegen
AG/GmbH, Beteiligung an Brasilien, Anlegerrechte, Sitz und Kapital.
Personen benennen
Leitung, CH-Vertretung, Zeichnungsrechte und Revision oder Opting-out.
Bank eröffnen
Kapitaleinzahlungskonto; Identität, Eigentümer und Mittelherkunft belegen.
Urkunden erstellen
Statuten, Gründungsakt, Annahmen und gegebenenfalls Domizilerklärung.
Notar und Register
Gründung öffentlich beurkunden; beim kantonalen Handelsregister anmelden.
Betrieb einrichten
Kapital freigeben; Buchhaltung, Steuerprozesse und Meldung ans Transparenzregister aufsetzen.
Kapital und Gründungsgebühren separat planen.
| Position | Konkreter Planungsansatz |
|---|---|
| Beratung / Vorbereitung | CHF 0: Dominik übernimmt die Vorbereitung |
| Notariat und Handelsregister zusammen | Ca. CHF 500: Nutzerbudget; Umfang bestätigen |
| Genannte Registergebühr CHF 470 | Falls zutreffend: bereits im CHF-500-Budget enthalten |
| AG: Aktienkapital | CHF 100’000; mindestens CHF 50’000 einzahlen |
| GmbH: Stammkapital | CHF 20’000; vollständig einzahlen |
| Weitere Gebühren nach Bedarf | Kapitaleinzahlungskonto, Beglaubigungen, Auszüge |
Aktive CH-Leitung und Budgetmodell direkt vergleichen.
| Position | Monatliche Basis | Aktive CH-Leitung / Jahr | Budgetmodell / Jahr |
|---|---|---|---|
| Software | CHF 100 | CHF 1’200 | CHF 1’200 |
| Buchungen mit KI | EUR 100-150 | EUR 1’200-1’800 | EUR 1’200-1’800 |
| Jahresabschluss | CHF 2’000 / Jahr | CHF 2’000 | CHF 2’000 |
| Leitung / Organmandat | Aktiv: CHF 1’800-2’000 brutto; Budget: CHF 700 / Jahr | CHF 22’982,40-25’536 inkl. 6,4 % AHV/IV/EO/ALV | CHF 700 Honorar Leitungskosten separat |
| Arbeitsplatz / Domizil | Aktiv: rund CHF 700; Budget: CHF 200, Monatsannahme | CHF 8’400 | CHF 2’400 |
| Weitere Arbeitgeberkosten | FAK, Verwaltung, UVG, gegebenenfalls KTG / PK | Nach Tarif und Vorsorgeplan | Nach Mandats-/Leitungsmodell |
| Gezeigte CHF-Zwischensumme | Zwölf Lohnzahlungen unterstellt | CHF 34’582,40-37’136 | CHF 6’300 |
Eigenkapital und Nennkapital getrennt planen.
CHF Freibetrag bei entgeltlich ausgegebenen Beteiligungsrechten.
Nennkapital und Aufgeld planen.
Eine Einzahlung kann sich auf Aktienkapital und Agio verteilen. Zweck, Rechte und Buchung müssen dazu passen.
Emissionsabgabe berücksichtigen.
Grundsätzlich 1 % auf den steuerbaren Betrag oberhalb des verfügbaren Freibetrags.
Darlehen separat beurteilen.
Andere Zahlungs- und Anlegerrechte führen zu einer anderen rechtlichen und steuerlichen Prüfung.
Die Beteiligungsregeln gehören vor der Einzahlung auf den Tisch.
Die Schweizer Mutter hält Beteiligung und Credit-Rechte.
Investoren
Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften
CH-Mutter
AG oder GmbH
Beteiligung, Credit-Rechte und Verkauf
BR-Tochter
Anlage, Produktion und lokale Nachweise
Vorschlag: Die Credits gehören der Schweizer Mutter.
Schweiz: Rechte und Verkauf
CH-Gesellschaft als berechtigter Supplier / Developer, Registerinhaberin und Verkäuferin. Abnehmerverträge und Zahlungen laufen über sie.
Brasilien: Produktion und Nachweise
BR-Tochter betreibt die Anlage, sichert Rohstoff- und Anwendungsnachweise und wird für ihre Leistungen und Risiken vergütet.
Nutzen für die Führung
Creditbestand, Vertragsverpflichtungen, Erlöse und Anlegerberichte werden bei der Schweizer Gesellschaft zusammengeführt.
Tatsächliche Schweizer Tätigkeit
Leitung entscheidet über Preise, Abnehmer, Registertransfers und Risiken. Diese Aufgaben müssen zum Personal und Pensum passen.
Die Mutter kann die Credit-Rechte vertraglich erhalten.
Puro: Mutter ausdrücklich vorgesehen
Biochar 2025 v.2, §§ 2.1.1-2.1.3: Supplier kann ein vertraglicher Vertreter sein, ausdrücklich auch eine Muttergesellschaft.
Puro: Konto und ausschliessliche Rechte
Die CH-Mutter muss die CORC-Rechte sichern, den Nachweisprozess verantworten und ein zugeordnetes Registerkonto führen.
Brasilien: Art. 43 Lei 15.042/2024
Ursprüngliche Rechte beim Generator; vertragliche Teilung oder Abtretung in einer Entwicklungspartnerschaft ist zulässig.
Rainbow: Developer statt blosser Agent
Erstausgabe an den Project Developer. Ein Registration Partner mit Vollmacht wird dadurch nicht automatisch Eigentümer.
Zwei Wege führen zum Schweizer Creditbestand.
| Weg | Erforderliche Umsetzung | Prüfung vor Start |
|---|---|---|
| A · Bevorzugt: direkte Ausgabe an CH | CH als berechtigter Supplier / Developer; exklusive Rechte und CH-Registerkonto | Programmannahme, BR-Rechtekette, Vergütung und Nachweisverantwortung |
| B · Alternative: Ausgabe an BR, Transfer an CH | BR erhält Erstausgabe; CH erwirbt Credits und Registereinheiten | Fremdüblicher Kaufpreis, BR-Steuern, Transfernachweis und Belastungen |
| Beide Wege: laufende Kontrolle | Lieferkettenverträge, Bestandsabgleich, Verkaufs- und Ersatzverpflichtungen | Keine Doppelvergabe; Freigaben und Datennachweise |
Freiwillige Credits und staatliche CRVEs unterscheiden.
Rechtekette und Grundstücke
Art. 43 Abs. 5 verlangt für den Generator-/Developer-Vertrag eine Eintragung beim zuständigen Immobilienregister. Bezug zum Biochar-Projekt prüfen.
Lokale Berechtigte
Generator, Anlagen- und Nutzungsrechte sowie betroffene Dritte feststellen. Die Tochter kann nur Rechte übertragen, die ihr tatsächlich zustehen.
Staatliches System SBCE / CRVE
Art. 26: Developer und Zertifizierer zur CRVE-Erzeugung benötigen eine brasilianische juristische Person.
Internationale Mitigationstransfers
Art. 44: Für Art.-6-Transfers sind CRVE-Registrierung und vorherige nationale Genehmigung erforderlich.
Der Gewinn folgt den tatsächlichen Aufgaben und Risiken.
CH-Handelsgewinn
Creditumsatz minus BR-Vergütung / Einkauf, Register- und Vertriebskosten sowie tatsächliche CH-Kosten. Ordentliche CH-Gewinnsteuer.
BR-Ergebnis
Vergütung der Tochter plus eigene Produktumsätze minus BR-Kosten. BR-Regime, Steuerbasis und Übertragungskosten berechnen.
Fremdvergleich seit 2024
Lei 14.596: Preis und Gewinnaufteilung müssen Funktionen, Vermögen, tatsächliche Risikokontrolle und Finanzkraft abbilden.
Dividenden separat behandeln
Beteiligungsabzug bleibt für qualifizierende BR-Dividenden relevant. Eigener Creditverkauf ist kein Beteiligungsertrag.
Creditverkauf und BR-Dividende getrennt rechnen.
Bevorzugt: CH verkauft Credits
CH erhält Käuferzahlung und vergütet BR fremdüblich. BR versteuert sein Ergebnis; CH versteuert den eigenen Handelsgewinn.
Anlegerzahlung danach
CH schüttet ihren verfügbaren Gewinn aus. CH-Quellensteuer und DE-Anlegersteuer folgen als eigene Stufen.
Referenz: BR verkauft Credits
BR versteuert seinen Verkaufsgewinn und zahlt eine Dividende an CH. Auf diese Zahlung folgt grundsätzlich BR-Dividendeneinbehalt.
Beteiligungsabzug bei CH
Eine qualifizierende BR-Dividende kann entlastet werden. Eigener CH-Creditverkauf fällt nicht unter diesen Abzug.
Puro und Rainbow: Gleichzeitige Projektregistrierung klären.
Puro General Rules 4.4
Dieselbe CO₂-Entnahmeaktivität darf nicht gleichzeitig bei einem anderen Carbon-Removal-Programm registriert sein.
Rainbow: No scheme hopping
Eine bestehende Zertifizierung unter einem anderen Standard kann das Projekt ausschliessen; frühere Registrierungen sind offenzulegen.
Befund zum Memorandum
P119 nennt Zertifizierung nach beiden Standards, bei noch ausstehender formeller Registrierung. Der geplante Ablauf ist nicht erklärt.
Erforderlicher Nachweis
Standardwahl oder zulässigen Wechsel mit Zeitgrenzen, Abmeldung und schriftlicher Bestätigung beider Programme dokumentieren.
Warum werden in Brasilien bis zu 34 % genannt?
IRPJ: Körperschaftsteuer
15 % auf die steuerliche Basis plus 10 % auf den Teil über R$ 20’000 pro Monat des Veranlagungszeitraums.
CSLL: staatliche Gewinnabgabe
Für gewöhnliche nichtfinanzielle Unternehmen grundsätzlich 9 %. Mit dem IRPJ-Zuschlag ergibt das auf den zusätzlichen Gewinn 34 %.
| Beispiel: gleiche Jahresbasis R$ 1 Mio. | Betrag |
|---|---|
| IRPJ 15 % von R$ 1’000’000 | R$ 150’000 |
| IRPJ-Zuschlag 10 % von R$ 760’000 | R$ 76’000 |
| CSLL 9 % von R$ 1’000’000 | R$ 90’000 |
| Gesamt / effektive Quote im Beispiel | R$ 316’000 / 31,6 % |
Die Tätigkeit der BR-Tochter bestimmt die Steuerbasis.
Lucro Real
Tatsächlich steuerlich ermittelter Gewinn. Die 34-%-Grenzbelastung ist für diese Gewinnbasis nachvollziehbar.
Lucro Presumido
Vereinfachte Bemessungsgrundlage kann bei erfüllten Voraussetzungen anders ausfallen. Creditverkauf, Produktion und Dienstleistungen getrennt einordnen.
Änderung 2026 beachten
Bei Presumido steigt der Vermutungsprozentsatz für den Umsatzanteil über R$ 5 Mio. um 10 %. Veranlagungszeitraum und Umsatzart prüfen.
Simples ist hier kein Ausgangsfall
Mit einer CH-Kapitalgesellschaft als Gesellschafterin greifen gesetzliche Ausschlüsse. Eine pauschale Kleinstunternehmersteuer passt nicht zur geplanten Struktur.
Projekt-Sozialbudget und staatliche Abgabe sind zwei Posten.
5 % Projektbudget aus dem Memorandum
P243: 5 % des Ergebnisses, mindestens USD 1 je verkauftem Credit. Die Tabelle verteilt Ergebnis vor Steuern.
9 % CSLL als staatliche Abgabe
Diese Gewinnabgabe gehört zur BR-Steuerrechnung. Sie ist zusätzlich zum Projekt-Sozialbudget zu berücksichtigen.
Vertragsbasis offen
EBIT oder Nachsteuergewinn, Mindestbetrag bei Verlust, zahlende Gesellschaft und Empfänger verbindlich festlegen.
Spendenabzug ist begrenzt
BR-Recht schliesst Spenden grundsätzlich aus und erlaubt bestimmte Ausnahmen mit Grenzen und Nachweisen. 5 % sind nicht automatisch voll abzugsfähig.
BR-Dividenden an die Schweiz: Einbehalt und Erstattung.
Grundsätzlicher brasilianischer Einbehalt auf Dividenden an ausländische Anteilseigner.
Das DBA setzt eine Obergrenze.
Die SIF-Übersicht nennt 15 % für reguläre BR-Dividenden. Der niedrigere Inlandssatz von 10 % bleibt massgeblich.
Die neue Gutschrift mitprüfen.
Art. 10-A sieht unter Voraussetzungen eine Entlastung vor, wenn die kombinierte Belastung die Referenz überschreitet.
Beteiligungsabzug: Bereits 10 % können genügen.
Kapitalbeteiligung an der Tochter: Der Schwellenwert beginnt bei genau 10 %.
Alternativen für Dividenden
Mindestens 10 % an Gewinn und Reserven oder Beteiligungswert von mindestens CHF 1 Mio.
AG und GmbH
Beide können die Gewinnsteuer im Verhältnis des Netto-Beteiligungsertrags zum gesamten Reingewinn ermässigen.
Berechnungsbasis
Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand beeinflussen den Nettoertrag. Eine Darlehensforderung genügt nicht.
Schweizer Beteiligungsabzug: 95 % oder 100 %?
Art. 69 DBG: Verhältnis
Steuerermässigung = Netto-Beteiligungsertrag / gesamter steuerbarer Reingewinn; höchstens 100 %.
Art. 70 Abs. 1 DBG: Nettoertrag
Beteiligungsertrag abzüglich Finanzierung und grundsätzlich 5 % Verwaltung. Tatsächlicher Aufwand kann nachgewiesen werden.
| Reine Rechenfälle | Fall A | Fall B |
|---|---|---|
| Beteiligungsertrag | 100 | 100 |
| Tatsächliche zurechenbare Verwaltung | 0 | 5 |
| Nettoertrag mit 5-%-Ansatz | 95 | 95 |
| Gesamter steuerbarer Reingewinn | 100 | 95 |
| Gewinnsteuerermässigung | 95 % | 100 % |
Schweizer Dividende: Erstzahlung und endgültiges Netto
| Je 100 CH-Bruttodividende | Betrag | Einordnung |
|---|---|---|
| CH-Verrechnungssteuer zunächst | 35,00 | Erste Auszahlung: 65,00 |
| DBA-Rückerstattung aus der Schweiz | 20,00 | 15,00 endgültige CH-Reststeuer |
| Deutsche Einkommensteuer nach Anrechnung | 10,00 | 25,00 minus anrechenbare 15,00 |
| Solidaritätszuschlag im Standardfall | 0,55 | 5,5 % auf die verbleibende DE-Steuer von 10,00 |
| Endgültiges privates Netto im Modell | 74,45 | Gesamtbelastung 25,55 % |
CH-Dividenden an eine deutsche GmbH: Voraussetzungen.
| Steuerstufe | Allgemeine Regel | Zusätzlich prüfen |
|---|---|---|
| CH → DE: Dividendenquellensteuer | DBA: 0 % bei qualifizierter direkter Beteiligung ≥ 10 % und ≥ 12 Monaten | Ansässigkeit, Nutzungsberechtigung, Entlastung oder bewilligtes Meldeverfahren |
| Deutsche Körperschaftsteuer | § 8b KStG: grundsätzlich ≥ 10 %; 5 % gelten als nicht abzugsfähige Ausgaben | Kalenderjahresbeginn; gesetzliche Erwerbsregel und Sonderfälle |
| Deutsche Gewerbesteuer | § 9 Nr. 7: grundsätzlich ≥ 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums | DBA-Alternative nach Nr. 8 gesondert; örtlicher Hebesatz |
| Unter den Voraussetzungen | 15 % CH-Reststeuer oder höhere deutsche Steuer können entstehen | Anrechnung nicht automatisch; Stichtage separat rechnen |
Was bedeuten die „5 % nicht abzugsfähigen Ausgaben“?
Gesetzliche Ausgabenfiktion
Bei qualifizierender Dividende bleiben 95 % steuerfrei. 5 % werden steuerlich als nicht abzugsfähige Ausgaben angesetzt.
Keine zusätzliche Rechnung
Die GmbH zahlt dadurch nicht 5 % an einen Dienstleister. Die Fiktion schafft eine steuerpflichtige Basis von 5 % der Dividende.
| Beispiel: 100 CHF CH-Bruttodividende | Betrag |
|---|---|
| Steuerpflichtige 5-%-Basis | 5,00 |
| KSt 15 % + Soli + GewSt 14 %: zusammen 29,825 % | × 29,825 % |
| DE-Steuer auf diese Basis | 1,49125 |
| In der DE-Gesellschaft verbleibend | 98,50875 |
Vom brasilianischen Gewinn zum deutschen Anlegernetto.
Rechenbeispiel für den Verkauf in Brasilien: 100 Gewinn vor Steuern − 5 Sozialbudget − 34 angenommene Gewinnsteuer = 61 BR-Bruttodividende.
| Stufe / Endpunkt | Ohne BR-Erstattung | Volle Erstattung: nur Hypothese |
|---|---|---|
| BR-Einbehalt: 10 % von 61 | 6,10 bleibt einbehalten | 6,10 wird vollständig erstattet |
| Zahlungseingang in der Schweiz | 54,90 | 61,00 |
| Tatsächliche CH-Kosten: 5 % des Eingangs | −2,745 | −3,05 |
| CH-Bruttodividende | 52,155 | 57,95 |
| DE-Privatperson: privat verfügbar | 38,83 | 43,14 |
| DE-Gesellschaft: dort verfügbar | 51,38 | 57,09 |
Deutsche Anleger: privat investieren oder über eine GmbH?
| Empfänger / Verwendung | Im Beispiel verfügbar | Einordnung |
|---|---|---|
| DE-Privatperson direkt | CHF 74,45 privat | 15 % CH-Steuer + 10 % DE-ESt + 0,55 % Soli nach Anrechnung. |
| DE-Gesellschaft, Gewinn bleibt dort | CHF 98,51 in der Gesellschaft | Qualifizierende Entlastungen; DE-Steuer nur auf 5-%-Fiktion. |
| DE-Gesellschaft schüttet später privat aus | CHF 72,53 privat | Zusätzliche DE-Privatbesteuerung auf die nächste Dividende. |
Der tatsächliche Gesellschaftszweck bestimmt die KAG-Prüfung.
Unternehmerische Gruppe
Die Mutter steuert die operative BR-Tochter und übt das eigene Creditgeschäft aus. Eine gewöhnliche AG oder GmbH bleibt eine mögliche Struktur.
Kollektive Kapitalanlage
Anlegergeld wird gemeinschaftlich zur Anlage verwaltet. Dann ist die Einordnung nach KAG/FINIG erforderlich.
Entscheidungsgrundlage
Zweck, Organisationsmodell, Entscheidungsrechte und tatsächliche Tätigkeit gemeinsam bewerten.
Angebot und Vertrieb
Anlegeransprache und mögliche Prospektpflichten in CH und DE zusätzlich beurteilen.
Für den Start AG/GmbH; L-QIF als spätere Option behalten.
Warum jetzt AG oder GmbH?
Geplant ist eine unternehmerische Gruppe: Anlage und Produktion in BR, Creditgeschäft und Leitung in CH. Ein Fonds ist dafür nicht automatisch erforderlich.
Was ein L-QIF lösen kann
Gemeinsame professionelle Kapitalanlage mit standardisierter Verwaltung, Bewertung und Berichten. Zugang ausschliesslich für qualifizierte Anleger.
Warum noch keine Fondsentscheidung?
Bei EUR 1,17 Mio. fehlen eine Gesamtofferte und bestätigte Anlegerqualifikation. FINMA-beaufsichtigte Verwaltung und formabhängige Infrastruktur bleiben erforderlich.
Wann neu prüfen?
Bei einer geplanten Anlageplattform oder verändertem Anlegerkreis: BR-Anteile, illiquide Anlagen, Steuerweg und alle Anbietergebühren zusammen beurteilen.
Für den Start: CH-Mutter mit Credit-Rechten konkretisieren.
Struktur
CH-Mutter mit vertraglichen Credit-Rechten und aktiver Leitung; BR-Tochter mit Produktion und Nachweisen.
Kosten
CHF 1’800-2’000 Teilzeitbrutto und belegte Arbeitsplatzmiete. Budgetmodell umfasst nur Domizil und Organmandat.
Steuern
BR-Regime, Sozialbasis und Konzernpreise bestätigen. CH-Handelsgewinn und Dividendenroute getrennt berechnen.
Anlegerangebot
AG/GmbH als Startmodell. KAG-Einordnung und DE-Anlegernetto klären; L-QIF bei veränderter Struktur erneut prüfen.