SCHWEIZER GESELLSCHAFT · GESPRÄCHSGRUNDLAGEAMAZONAS CARBON

Amazonas Carbon

Gründung, Kosten
und Steuerweg

Schweizer Muttergesellschaft mit brasilianischer Tochter.
AG und GmbH als gleichberechtigte Ausgangsoptionen.

Überarbeitete Gesprächsgrundlage · 9. Oktober 2026
Gesprächsgrundlage · Arbeitsannahmen und offene Belege
09.10.2026 / 01
01 · ARBEITSVORSCHLAGAMAZONAS CARBON

AG oder GmbH: Rechte, Leitung und Kosten festlegen.

Rechtsform und Anleger

Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften können an AG oder GmbH beteiligt sein. Die Finanzmarktprüfung folgt dem tatsächlichen Modell.

Schweizer Credit-Haltung

Bevorzugt hält die Mutter die Credit-Rechte, führt das Register und verkauft. Die BR-Tochter produziert und dokumentiert.

Arbeitsplatz: rund CHF 700 pro Monat

Der Mietzins muss einem Drittvergleich standhalten. Ortsübliche Vergleichsmiete je m² als Grundlage; Herleitung über den Mietvertrag.

Zwei Kostenvarianten

Aktive CH-Leitung mit CHF 1’800-2’000 brutto bei 20 %; daneben Domizil und günstiges Organmandat als begrenzter Budgetvergleich.

Büromiete im Rechenbeispiel: 17 m² × CHF 40 je m² und Monat = CHF 680. Gerundetes Monatsbudget: CHF 700.
01 · RECHTSFORMAMAZONAS CARBON

AG und GmbH im direkten Vergleich

AnforderungAGGmbH
InvestorenPrivate Personen und GesellschaftenPrivate Personen und Gesellschaften
MindestkapitalCHF 100’000CHF 20’000
Einzahlung bei GründungMindestens CHF 50’000;
mindestens 20 % je Aktie
CHF 20’000 vollständig
LeitungVerwaltungsrat, mindestens ein MitgliedGeschäftsführung
Schweizer VertretungWohnsitz in der Schweiz erforderlichWohnsitz in der Schweiz erforderlich
Anteile und ÜbertragungAktien; Einschränkungen gestaltbarSchriftliche Abtretung; Zustimmung
grundsätzlich erforderlich
02 · PERSONAL UND VERGÜTUNGAMAZONAS CARBON

Aktive Leitung und günstiges Organmandat unterscheiden.

ModellLeistung und VergütungEinordnung
Aktive Schweizer Leitung20 % Tätigkeit; CHF 1’800-2’000 brutto / Monat
plus Arbeitgeberkosten; Arbeitsplatz separat
Führung, Verkauf und Risikokontrolle
tatsächlich in der Schweiz ausüben.
Budget: Domizil und OrganmandatCHF 200 / Monat Domizil, vorläufige Annahme;
CHF 700 / Jahr Mandat, ungeprüfter Planpreis
Zustellung und Wohnsitzvertretung;
weitere Geschäftsführung separat finanzieren.
Leitung durch Personen im AuslandWeitere Geschäftsführer / Direktoren möglich;
Aufgaben, Zeichnung und Vergütung festlegen
CH-Wohnsitzvertretung erfüllen;
Ort der tatsächlichen Leitung beurteilen.
Eine Briefkastenadresse mit nominellem Organ belegt keine CH-Leitung. Auslandsführung kann Steueransässigkeit, DBA-Entlastung und Gewinnzuordnung verändern.
02 · TEILZEITLOHNAMAZONAS CARBON

20 %: CHF 1’800-2’000 brutto als Planungsrichtung.

20 %

CHF 9’000-10’000 bei 100 % ergeben rechnerisch CHF 1’800-2’000 pro Monat.

Jahresbruttolohn bei zwölf Zahlungen

CHF 21’600-24’000. Ein 13. Monatslohn verändert Jahresbudget und Vorsorgeprüfung.

Lohn plus bekannte Arbeitgeberbeiträge

Mit 6,4 % AHV/IV/EO und ALV: CHF 1’915,20-2’128 monatlich bzw. CHF 22’982,40-25’536 jährlich. Weitere Arbeitgeberkosten separat.

Marktgerechte Einordnung

Pensum, Verantwortung und tatsächliche Aufgaben prüfen. Die Rechnung allein bestätigt keinen marktüblichen Geschäftsführerlohn.

Bruttolohn, Abzüge beim Arbeitnehmer und zusätzliche Arbeitgeberkosten getrennt darstellen.
02 · ARBEITGEBERKOSTENAMAZONAS CARBON

Was kommt zum Bruttolohn hinzu?

Arbeitgeberanteil / MonatBei CHF 1’800Bei CHF 2’000
AHV / IV / EO: 5,3 %CHF 95,40CHF 106,00
ALV: 1,1 %CHF 19,80CHF 22,00
Bekannte Beiträge zusammen: 6,4 %CHF 115,20CHF 128,00
Lohn plus diese BeiträgeCHF 1’915,20CHF 2’128,00

Weitere Kosten

Familienausgleichskasse, Verwaltung, Berufsunfallversicherung und gegebenenfalls Krankentaggeld. Tarif und Police bestimmen die Kosten.

Pensionskasse: Jahreslohn prüfen

Eintrittsschwelle CHF 22’680. CHF 21’600 liegt darunter; CHF 24’000 darüber. Nebenerwerb und Vorsorgeplan können die Pflicht verändern.

BVG-Beiträge hängen von Alter und Plan ab; Arbeitgeber finanzieren mindestens die gesetzlich verlangte Hälfte. Weitere Kosten nach Kasse und Police ergänzen.
02 · ARBEITSPLATZMIETEAMAZONAS CARBON

Büromiete aus Quadratmeterpreis und Zimmerfläche ableiten.

Gesetzliche Grundlage

Der Mietzins muss einem Drittvergleich standhalten. Die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter bildet die Preisgrundlage.

Herleitung über den Mietvertrag

Monatsmiete und Mietfläche zeigen den Preis je m². Das angebotene Zimmer wird mit 17 m² angesetzt; CHF 40 je m² dienen als Rechenbeispiel.

BerechnungMonatlicher Betrag
Zimmerfläche17 m²
Mietpreis je m²CHF 40
17 m² × CHF 40CHF 680
Gerundetes MietbudgetCHF 700

Mietvertrag und ausgewiesene Zimmerfläche als Grundlage der Herleitung zeigen.

02 · LEITUNG UND ZEICHNUNGSRECHTEAMAZONAS CARBON

Weitere Personen einbinden und Freigaben wirksam regeln.

Leitung aus Deutschland oder Brasilien

Weitere Organ- und Geschäftsführungsrollen sind möglich. Aufgaben, Arbeitsort und tatsächliche Entscheidungsrechte schriftlich festlegen.

Schweizer Wohnsitzvertretung

Eine passende Person mit Einzelunterschrift oder zwei Personen mit CH-Wohnsitz und Kollektivunterschrift zu zweien vorsehen.

Bank und Creditregister

Zusätzliche Zeichnungsberechtigte, Vier-Augen-Freigabe und Betragslimits im Bank-/Registermandat einrichten.

Grenzen der Beschränkung

Interne Limits binden gutgläubige Dritte nicht automatisch. Gesetzliche Organpflichten bleiben trotz delegierter Geschäftsführung bestehen.

Für CH-Steuersubstanz muss die laufende Leitung tatsächlich in der Schweiz liegen. Auslandsführung und blosse CH-Unterschriften getrennt prüfen.
02 · GRÜNDUNGAMAZONAS CARBON

Von der Strukturentscheidung zum Handelsregister

1

Struktur festlegen

AG/GmbH, Beteiligung an Brasilien, Anlegerrechte, Sitz und Kapital.

2

Personen benennen

Leitung, CH-Vertretung, Zeichnungsrechte und Revision oder Opting-out.

3

Bank eröffnen

Kapitaleinzahlungskonto; Identität, Eigentümer und Mittelherkunft belegen.

4

Urkunden erstellen

Statuten, Gründungsakt, Annahmen und gegebenenfalls Domizilerklärung.

5

Notar und Register

Gründung öffentlich beurkunden; beim kantonalen Handelsregister anmelden.

6

Betrieb einrichten

Kapital freigeben; Buchhaltung, Steuerprozesse und Meldung ans Transparenzregister aufsetzen.

03 · GRÜNDUNGSBUDGETAMAZONAS CARBON

Kapital und Gründungsgebühren separat planen.

PositionKonkreter Planungsansatz
Beratung / VorbereitungCHF 0: Dominik übernimmt die Vorbereitung
Notariat und Handelsregister zusammenCa. CHF 500: Nutzerbudget; Umfang bestätigen
Genannte Registergebühr CHF 470Falls zutreffend: bereits im CHF-500-Budget enthalten
AG: AktienkapitalCHF 100’000; mindestens CHF 50’000 einzahlen
GmbH: StammkapitalCHF 20’000; vollständig einzahlen
Weitere Gebühren nach BedarfKapitaleinzahlungskonto, Beglaubigungen, Auszüge
Eingezahltes Kapital gehört der Gesellschaft und finanziert den Betrieb. Gebühren sind verbrauchte Aufwendungen.
03 · ZWEI JAHRESBUDGETSAMAZONAS CARBON

Aktive CH-Leitung und Budgetmodell direkt vergleichen.

PositionMonatliche BasisAktive CH-Leitung / JahrBudgetmodell / Jahr
SoftwareCHF 100CHF 1’200CHF 1’200
Buchungen mit KIEUR 100-150EUR 1’200-1’800EUR 1’200-1’800
JahresabschlussCHF 2’000 / JahrCHF 2’000CHF 2’000
Leitung / OrganmandatAktiv: CHF 1’800-2’000 brutto;
Budget: CHF 700 / Jahr
CHF 22’982,40-25’536
inkl. 6,4 % AHV/IV/EO/ALV
CHF 700 Honorar
Leitungskosten separat
Arbeitsplatz / DomizilAktiv: rund CHF 700;
Budget: CHF 200, Monatsannahme
CHF 8’400CHF 2’400
Weitere ArbeitgeberkostenFAK, Verwaltung, UVG,
gegebenenfalls KTG / PK
Nach Tarif und VorsorgeplanNach Mandats-/Leitungsmodell
Gezeigte CHF-ZwischensummeZwölf Lohnzahlungen unterstelltCHF 34’582,40-37’136CHF 6’300
Zusätzlich jeweils EUR 1’200-1’800. Weitere Arbeitgeberkosten noch ergänzen; Budgetmodell enthält keine aktive Geschäftsführung. Bank und Beratung nach Umfang.
03 · FINANZIERUNGAMAZONAS CARBON

Eigenkapital und Nennkapital getrennt planen.

1 Mio.

CHF Freibetrag bei entgeltlich ausgegebenen Beteiligungsrechten.

Nennkapital und Aufgeld planen.

Eine Einzahlung kann sich auf Aktienkapital und Agio verteilen. Zweck, Rechte und Buchung müssen dazu passen.

Emissionsabgabe berücksichtigen.

Grundsätzlich 1 % auf den steuerbaren Betrag oberhalb des verfügbaren Freibetrags.

Darlehen separat beurteilen.

Andere Zahlungs- und Anlegerrechte führen zu einer anderen rechtlichen und steuerlichen Prüfung.

Beispiel: CHF 1,2 Mio. steuerbare Eigenkapitalzufuhr, voller Freibetrag verfügbar → CHF 2’000 Abgabe.
04 · ANLEGER UND KONTROLLEAMAZONAS CARBON

Die Beteiligungsregeln gehören vor der Einzahlung auf den Tisch.

Eigentum
Beteiligungsquoten, Stimmrechte, Gründeranteile und spätere Verwässerung.
Kontrolle
Sitz im Verwaltungsrat, zustimmungspflichtige Geschäfte und Zugriff auf Berichte.
Ausschüttung
Ausschüttungsfähiger Gewinn, Reserven, Liquidität und Beschlussverfahren.
Ausstieg
Übertragung, Vorkaufsrechte, Verkauf des Projekts und Konfliktlösung.
Prüfung
Opting-out nur bei zulässigen Voraussetzungen; Anleger können eine Revision verlangen.
Neu seit 01.10.2026: Transparenzregister. Bei Anlegergesellschaften die natürlichen Personen hinter der Kontrollkette ermitteln.
04 · KONZERNSTRUKTUR · VORSCHLAGAMAZONAS CARBON

Die Schweizer Mutter hält Beteiligung und Credit-Rechte.

Investoren

Natürliche Personen und Kapitalgesellschaften

→

CH-Mutter

AG oder GmbH
Beteiligung, Credit-Rechte und Verkauf

→

BR-Tochter

Anlage, Produktion und lokale Nachweise

Zwei Rechte getrennt vereinbaren: Eigentum an der BR-Tochter und ausschliesslicher Anspruch auf die Projekt-Credits.
04 · BEVORZUGTES ZIELMODELLAMAZONAS CARBON

Vorschlag: Die Credits gehören der Schweizer Mutter.

Schweiz: Rechte und Verkauf

CH-Gesellschaft als berechtigter Supplier / Developer, Registerinhaberin und Verkäuferin. Abnehmerverträge und Zahlungen laufen über sie.

Brasilien: Produktion und Nachweise

BR-Tochter betreibt die Anlage, sichert Rohstoff- und Anwendungsnachweise und wird für ihre Leistungen und Risiken vergütet.

Nutzen für die Führung

Creditbestand, Vertragsverpflichtungen, Erlöse und Anlegerberichte werden bei der Schweizer Gesellschaft zusammengeführt.

Tatsächliche Schweizer Tätigkeit

Leitung entscheidet über Preise, Abnehmer, Registertransfers und Risiken. Diese Aufgaben müssen zum Personal und Pensum passen.

Vorschlag für künftige Credits. Bestehende Eigentümer, Vorverkäufe und Belastungen zuerst feststellen; Steuervergleich separat erstellen.
04 · RECHTLICHE GRUNDLAGEAMAZONAS CARBON

Die Mutter kann die Credit-Rechte vertraglich erhalten.

Puro: Mutter ausdrücklich vorgesehen

Biochar 2025 v.2, §§ 2.1.1-2.1.3: Supplier kann ein vertraglicher Vertreter sein, ausdrücklich auch eine Muttergesellschaft.

Puro: Konto und ausschliessliche Rechte

Die CH-Mutter muss die CORC-Rechte sichern, den Nachweisprozess verantworten und ein zugeordnetes Registerkonto führen.

Brasilien: Art. 43 Lei 15.042/2024

Ursprüngliche Rechte beim Generator; vertragliche Teilung oder Abtretung in einer Entwicklungspartnerschaft ist zulässig.

Rainbow: Developer statt blosser Agent

Erstausgabe an den Project Developer. Ein Registration Partner mit Vollmacht wird dadurch nicht automatisch Eigentümer.

Damit ist der Weg rechtlich begründbar. Die konkrete CH-Rolle und Rechtekette müssen vom gewählten Programm akzeptiert werden.
04 · AUSGABE UND ÜBERTRAGUNGAMAZONAS CARBON

Zwei Wege führen zum Schweizer Creditbestand.

WegErforderliche UmsetzungPrüfung vor Start
A · Bevorzugt: direkte Ausgabe an CHCH als berechtigter Supplier / Developer;
exklusive Rechte und CH-Registerkonto
Programmannahme, BR-Rechtekette,
Vergütung und Nachweisverantwortung
B · Alternative: Ausgabe an BR, Transfer an CHBR erhält Erstausgabe;
CH erwirbt Credits und Registereinheiten
Fremdüblicher Kaufpreis, BR-Steuern,
Transfernachweis und Belastungen
Beide Wege: laufende KontrolleLieferkettenverträge, Bestandsabgleich,
Verkaufs- und Ersatzverpflichtungen
Keine Doppelvergabe;
Freigaben und Datennachweise
Vier Vertragsbereiche: Credit-Rechte · BR-Leistungen / Kauf · Register und Daten · Verkauf an die Abnehmer.
04 · BRASILIANISCHE VORGABENAMAZONAS CARBON

Freiwillige Credits und staatliche CRVEs unterscheiden.

Rechtekette und Grundstücke

Art. 43 Abs. 5 verlangt für den Generator-/Developer-Vertrag eine Eintragung beim zuständigen Immobilienregister. Bezug zum Biochar-Projekt prüfen.

Lokale Berechtigte

Generator, Anlagen- und Nutzungsrechte sowie betroffene Dritte feststellen. Die Tochter kann nur Rechte übertragen, die ihr tatsächlich zustehen.

Staatliches System SBCE / CRVE

Art. 26: Developer und Zertifizierer zur CRVE-Erzeugung benötigen eine brasilianische juristische Person.

Internationale Mitigationstransfers

Art. 44: Für Art.-6-Transfers sind CRVE-Registrierung und vorherige nationale Genehmigung erforderlich.

CH-Haltung freiwilliger CORCs/RCCs ist damit nicht pauschal verboten. Produkttyp, Verwendung und lokale Formalitäten müssen feststehen.
05 · STEUERN DES CH-VERKAUFSMODELLSAMAZONAS CARBON

Der Gewinn folgt den tatsächlichen Aufgaben und Risiken.

CH-Handelsgewinn

Creditumsatz minus BR-Vergütung / Einkauf, Register- und Vertriebskosten sowie tatsächliche CH-Kosten. Ordentliche CH-Gewinnsteuer.

BR-Ergebnis

Vergütung der Tochter plus eigene Produktumsätze minus BR-Kosten. BR-Regime, Steuerbasis und Übertragungskosten berechnen.

Fremdvergleich seit 2024

Lei 14.596: Preis und Gewinnaufteilung müssen Funktionen, Vermögen, tatsächliche Risikokontrolle und Finanzkraft abbilden.

Dividenden separat behandeln

Beteiligungsabzug bleibt für qualifizierende BR-Dividenden relevant. Eigener Creditverkauf ist kein Beteiligungsertrag.

Keine pauschale 95-%-Gewinnzuweisung an CH. Steuerersparnis erst mit konkreter Preis-, Kosten- und Zahlungsrechnung vergleichen.
05 · ZWEI STEUERWEGEAMAZONAS CARBON

Creditverkauf und BR-Dividende getrennt rechnen.

Bevorzugt: CH verkauft Credits

CH erhält Käuferzahlung und vergütet BR fremdüblich. BR versteuert sein Ergebnis; CH versteuert den eigenen Handelsgewinn.

Anlegerzahlung danach

CH schüttet ihren verfügbaren Gewinn aus. CH-Quellensteuer und DE-Anlegersteuer folgen als eigene Stufen.

Referenz: BR verkauft Credits

BR versteuert seinen Verkaufsgewinn und zahlt eine Dividende an CH. Auf diese Zahlung folgt grundsätzlich BR-Dividendeneinbehalt.

Beteiligungsabzug bei CH

Eine qualifizierende BR-Dividende kann entlastet werden. Eigener CH-Creditverkauf fällt nicht unter diesen Abzug.

Die Zahlenbeispiele der Dividendenroute bewerten nicht die bevorzugte CH-Handelsstruktur. Deren Preis- und Gewinnaufteilung ist noch offen.
04 · ZWEI STANDARDSAMAZONAS CARBON

Puro und Rainbow: Gleichzeitige Projektregistrierung klären.

Puro General Rules 4.4

Dieselbe CO₂-Entnahmeaktivität darf nicht gleichzeitig bei einem anderen Carbon-Removal-Programm registriert sein.

Rainbow: No scheme hopping

Eine bestehende Zertifizierung unter einem anderen Standard kann das Projekt ausschliessen; frühere Registrierungen sind offenzulegen.

Befund zum Memorandum

P119 nennt Zertifizierung nach beiden Standards, bei noch ausstehender formeller Registrierung. Der geplante Ablauf ist nicht erklärt.

Erforderlicher Nachweis

Standardwahl oder zulässigen Wechsel mit Zeitgrenzen, Abmeldung und schriftlicher Bestätigung beider Programme dokumentieren.

Die gleiche Tonne kann nicht als zwei verkaufbare Credits entstehen. Eine reine Aufteilung von Mengen beweist noch keine zulässige Doppelregistrierung.
05 · BR-GEWINNSTEUERAMAZONAS CARBON

Warum werden in Brasilien bis zu 34 % genannt?

IRPJ: Körperschaftsteuer

15 % auf die steuerliche Basis plus 10 % auf den Teil über R$ 20’000 pro Monat des Veranlagungszeitraums.

CSLL: staatliche Gewinnabgabe

Für gewöhnliche nichtfinanzielle Unternehmen grundsätzlich 9 %. Mit dem IRPJ-Zuschlag ergibt das auf den zusätzlichen Gewinn 34 %.

Beispiel: gleiche Jahresbasis R$ 1 Mio.Betrag
IRPJ 15 % von R$ 1’000’000R$ 150’000
IRPJ-Zuschlag 10 % von R$ 760’000R$ 76’000
CSLL 9 % von R$ 1’000’000R$ 90’000
Gesamt / effektive Quote im BeispielR$ 316’000 / 31,6 %
34 % sind hier die Grenzbelastung im Lucro Real, keine feste Quote für jedes Projekt. Bei hohem Gewinn nähert sich die effektive Quote diesem Wert.
05 · BR-STEUERREGIMEAMAZONAS CARBON

Die Tätigkeit der BR-Tochter bestimmt die Steuerbasis.

Lucro Real

Tatsächlich steuerlich ermittelter Gewinn. Die 34-%-Grenzbelastung ist für diese Gewinnbasis nachvollziehbar.

Lucro Presumido

Vereinfachte Bemessungsgrundlage kann bei erfüllten Voraussetzungen anders ausfallen. Creditverkauf, Produktion und Dienstleistungen getrennt einordnen.

Änderung 2026 beachten

Bei Presumido steigt der Vermutungsprozentsatz für den Umsatzanteil über R$ 5 Mio. um 10 %. Veranlagungszeitraum und Umsatzart prüfen.

Simples ist hier kein Ausgangsfall

Mit einer CH-Kapitalgesellschaft als Gesellschafterin greifen gesetzliche Ausschlüsse. Eine pauschale Kleinstunternehmersteuer passt nicht zur geplanten Struktur.

Benötigt: bestätigtes BR-Regime und Berechnung für die BR-Vergütung bzw. den Creditverkauf. Schweizer Eigentum allein legt die BR-Steuer nicht fest.
05 · SOZIALBUDGET UND CSLLAMAZONAS CARBON

Projekt-Sozialbudget und staatliche Abgabe sind zwei Posten.

5 % Projektbudget aus dem Memorandum

P243: 5 % des Ergebnisses, mindestens USD 1 je verkauftem Credit. Die Tabelle verteilt Ergebnis vor Steuern.

9 % CSLL als staatliche Abgabe

Diese Gewinnabgabe gehört zur BR-Steuerrechnung. Sie ist zusätzlich zum Projekt-Sozialbudget zu berücksichtigen.

Vertragsbasis offen

EBIT oder Nachsteuergewinn, Mindestbetrag bei Verlust, zahlende Gesellschaft und Empfänger verbindlich festlegen.

Spendenabzug ist begrenzt

BR-Recht schliesst Spenden grundsätzlich aus und erlaubt bestimmte Ausnahmen mit Grenzen und Nachweisen. 5 % sind nicht automatisch voll abzugsfähig.

In der bisherigen Vorsteuer-Rechnung ist die 5-%-Sozialausgabe vorsichtig als nicht abzugsfähig unterstellt. Das ist ein Rechenfall, keine bestätigte Projektbehandlung.
05 · BRASILIENAMAZONAS CARBON

BR-Dividenden an die Schweiz: Einbehalt und Erstattung.

10 %

Grundsätzlicher brasilianischer Einbehalt auf Dividenden an ausländische Anteilseigner.

Das DBA setzt eine Obergrenze.

Die SIF-Übersicht nennt 15 % für reguläre BR-Dividenden. Der niedrigere Inlandssatz von 10 % bleibt massgeblich.

Die neue Gutschrift mitprüfen.

Art. 10-A sieht unter Voraussetzungen eine Entlastung vor, wenn die kombinierte Belastung die Referenz überschreitet.

Die 95-%-Regel muss definieren, ob sie vor oder nach brasilianischer Gewinnsteuer und Quellensteuer greift.
05 · SCHWEIZER GESELLSCHAFTAMAZONAS CARBON

Beteiligungsabzug: Bereits 10 % können genügen.

≥ 10 %

Kapitalbeteiligung an der Tochter: Der Schwellenwert beginnt bei genau 10 %.

Alternativen für Dividenden

Mindestens 10 % an Gewinn und Reserven oder Beteiligungswert von mindestens CHF 1 Mio.

AG und GmbH

Beide können die Gewinnsteuer im Verhältnis des Netto-Beteiligungsertrags zum gesamten Reingewinn ermässigen.

Berechnungsbasis

Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand beeinflussen den Nettoertrag. Eine Darlehensforderung genügt nicht.

Die Ermässigung betrifft die Schweizer Gewinnsteuer. Brasilianische Quellensteuer und spätere Anlegerbesteuerung bleiben eigene Stufen.
05 · BETEILIGUNGSABZUG · GESETZESTEXTAMAZONAS CARBON

Schweizer Beteiligungsabzug: 95 % oder 100 %?

Art. 69 DBG: Verhältnis

Steuerermässigung = Netto-Beteiligungsertrag / gesamter steuerbarer Reingewinn; höchstens 100 %.

Art. 70 Abs. 1 DBG: Nettoertrag

Beteiligungsertrag abzüglich Finanzierung und grundsätzlich 5 % Verwaltung. Tatsächlicher Aufwand kann nachgewiesen werden.

Reine RechenfälleFall AFall B
Beteiligungsertrag100100
Tatsächliche zurechenbare Verwaltung05
Nettoertrag mit 5-%-Ansatz9595
Gesamter steuerbarer Reingewinn10095
Gewinnsteuerermässigung95 %100 %
Schweizer und ausländische Beteiligungen folgen derselben Mechanik. 95 % sind ein möglicher Fall; keine feste gesetzliche Entlastungsquote.
05 · DEUTSCHE PRIVATANLEGERAMAZONAS CARBON

Schweizer Dividende: Erstzahlung und endgültiges Netto

Je 100 CH-BruttodividendeBetragEinordnung
CH-Verrechnungssteuer zunächst35,00Erste Auszahlung: 65,00
DBA-Rückerstattung aus der Schweiz20,0015,00 endgültige CH-Reststeuer
Deutsche Einkommensteuer nach Anrechnung10,0025,00 minus anrechenbare 15,00
Solidaritätszuschlag im Standardfall0,555,5 % auf die verbleibende DE-Steuer von 10,00
Endgültiges privates Netto im Modell74,45Gesamtbelastung 25,55 %
Annahme: Privatvermögen, DBA- und Anrechnungsberechtigung, keine Kirchensteuer, Freibeträge oder Sonderverfahren.
05 · DEUTSCHE KAPITALGESELLSCHAFTAMAZONAS CARBON

CH-Dividenden an eine deutsche GmbH: Voraussetzungen.

SteuerstufeAllgemeine RegelZusätzlich prüfen
CH → DE: DividendenquellensteuerDBA: 0 % bei qualifizierter direkter
Beteiligung ≥ 10 % und ≥ 12 Monaten
Ansässigkeit, Nutzungsberechtigung,
Entlastung oder bewilligtes Meldeverfahren
Deutsche Körperschaftsteuer§ 8b KStG: grundsätzlich ≥ 10 %;
5 % gelten als nicht abzugsfähige Ausgaben
Kalenderjahresbeginn; gesetzliche
Erwerbsregel und Sonderfälle
Deutsche Gewerbesteuer§ 9 Nr. 7: grundsätzlich ≥ 15 %
zu Beginn des Erhebungszeitraums
DBA-Alternative nach Nr. 8 gesondert;
örtlicher Hebesatz
Unter den Voraussetzungen15 % CH-Reststeuer oder höhere
deutsche Steuer können entstehen
Anrechnung nicht automatisch;
Stichtage separat rechnen
Die Beispielrechnung setzt alle Entlastungsbedingungen voraus. Eine beliebig kleine GmbH-Beteiligung erhält diese Behandlung nicht automatisch.
05 · DEUTSCHE KAPITALGESELLSCHAFTAMAZONAS CARBON

Was bedeuten die „5 % nicht abzugsfähigen Ausgaben“?

Gesetzliche Ausgabenfiktion

Bei qualifizierender Dividende bleiben 95 % steuerfrei. 5 % werden steuerlich als nicht abzugsfähige Ausgaben angesetzt.

Keine zusätzliche Rechnung

Die GmbH zahlt dadurch nicht 5 % an einen Dienstleister. Die Fiktion schafft eine steuerpflichtige Basis von 5 % der Dividende.

Beispiel: 100 CHF CH-BruttodividendeBetrag
Steuerpflichtige 5-%-Basis5,00
KSt 15 % + Soli + GewSt 14 %: zusammen 29,825 %× 29,825 %
DE-Steuer auf diese Basis1,49125
In der DE-Gesellschaft verbleibend98,50875
§ 8b Abs. 5 KStG: 5 % Steuerbasis, nicht 5 % Geldabfluss. Gewerbesteuerentlastung und CH-Quellensteuerentlastung müssen zusätzlich erfüllt sein.
05 · AUSSCHÜTTUNG ÜBER DIE SCHWEIZER MUTTERAMAZONAS CARBON

Vom brasilianischen Gewinn zum deutschen Anlegernetto.

Rechenbeispiel für den Verkauf in Brasilien: 100 Gewinn vor Steuern − 5 Sozialbudget − 34 angenommene Gewinnsteuer = 61 BR-Bruttodividende.

Stufe / EndpunktOhne BR-ErstattungVolle Erstattung: nur Hypothese
BR-Einbehalt: 10 % von 616,10 bleibt einbehalten6,10 wird vollständig erstattet
Zahlungseingang in der Schweiz54,9061,00
Tatsächliche CH-Kosten: 5 % des Eingangs−2,745−3,05
CH-Bruttodividende52,15557,95
DE-Privatperson: privat verfügbar38,8343,14
DE-Gesellschaft: dort verfügbar51,3857,09
Je 100 Vorsteuergewinn. Vollerstattung ist unbestätigt; BR-Steuer und CH-Kosten sind Rechenannahmen. Die CH-Verkaufsstruktur separat rechnen.
05 · CH-DIVIDENDE AN DEUTSCHE ANLEGERAMAZONAS CARBON

Deutsche Anleger: privat investieren oder über eine GmbH?

Empfänger / VerwendungIm Beispiel verfügbarEinordnung
DE-Privatperson direktCHF 74,45 privat15 % CH-Steuer + 10 % DE-ESt
+ 0,55 % Soli nach Anrechnung.
DE-Gesellschaft, Gewinn bleibt dortCHF 98,51 in der GesellschaftQualifizierende Entlastungen;
DE-Steuer nur auf 5-%-Fiktion.
DE-Gesellschaft schüttet später privat ausCHF 72,53 privatZusätzliche DE-Privatbesteuerung
auf die nächste Dividende.
Gemeinsame Basis: 100 CHF ausschüttbare CH-Bruttodividende. BR-/CH-Unternehmenssteuern und Kosten sind davor bereits zu berücksichtigen.
06 · FINANZMARKTRECHTAMAZONAS CARBON

Der tatsächliche Gesellschaftszweck bestimmt die KAG-Prüfung.

Unternehmerische Gruppe

Die Mutter steuert die operative BR-Tochter und übt das eigene Creditgeschäft aus. Eine gewöhnliche AG oder GmbH bleibt eine mögliche Struktur.

Kollektive Kapitalanlage

Anlegergeld wird gemeinschaftlich zur Anlage verwaltet. Dann ist die Einordnung nach KAG/FINIG erforderlich.

Entscheidungsgrundlage

Zweck, Organisationsmodell, Entscheidungsrechte und tatsächliche Tätigkeit gemeinsam bewerten.

Angebot und Vertrieb

Anlegeransprache und mögliche Prospektpflichten in CH und DE zusätzlich beurteilen.

Ein einzelnes Projekt oder EUR 1,17 Mio. Kapital schaffen für sich allein keine allgemeine Fondsbefreiung.
06 · ENTSCHEIDUNG ZUR FONDSOPTIONAMAZONAS CARBON

Für den Start AG/GmbH; L-QIF als spätere Option behalten.

Warum jetzt AG oder GmbH?

Geplant ist eine unternehmerische Gruppe: Anlage und Produktion in BR, Creditgeschäft und Leitung in CH. Ein Fonds ist dafür nicht automatisch erforderlich.

Was ein L-QIF lösen kann

Gemeinsame professionelle Kapitalanlage mit standardisierter Verwaltung, Bewertung und Berichten. Zugang ausschliesslich für qualifizierte Anleger.

Warum noch keine Fondsentscheidung?

Bei EUR 1,17 Mio. fehlen eine Gesamtofferte und bestätigte Anlegerqualifikation. FINMA-beaufsichtigte Verwaltung und formabhängige Infrastruktur bleiben erforderlich.

Wann neu prüfen?

Bei einer geplanten Anlageplattform oder verändertem Anlegerkreis: BR-Anteile, illiquide Anlagen, Steuerweg und alle Anbietergebühren zusammen beurteilen.

Empfehlung: Fondsdetails aus dem Startplan nehmen; die Option auf dieser Entscheidungsfolie behalten. Vor Kapitalaufnahme bleibt die KAG-Klassifikation erforderlich.
06 · ENTSCHEIDUNGAMAZONAS CARBON

Für den Start: CH-Mutter mit Credit-Rechten konkretisieren.

Struktur

CH-Mutter mit vertraglichen Credit-Rechten und aktiver Leitung; BR-Tochter mit Produktion und Nachweisen.

Kosten

CHF 1’800-2’000 Teilzeitbrutto und belegte Arbeitsplatzmiete. Budgetmodell umfasst nur Domizil und Organmandat.

Steuern

BR-Regime, Sozialbasis und Konzernpreise bestätigen. CH-Handelsgewinn und Dividendenroute getrennt berechnen.

Anlegerangebot

AG/GmbH als Startmodell. KAG-Einordnung und DE-Anlegernetto klären; L-QIF bei veränderter Struktur erneut prüfen.

Für das Gespräch: Rechte- und Rollenplan, Kostenbelege sowie eine vollständige Netto-Rechnung als nächste konkrete Unterlagen.